Einsatzabteilung

Die Freiwillige Feuerwehr Bönnigheim verfügt derzeit über 69 aktive Mitglieder. 64 Männer und fünf Frauen haben es sich freiwillig zur Aufgabe gemacht, an 365 Tagen im Jahr Hilfe zu Leisten.  Jeder Bürger zwischen 17 und 65 Jahren kann den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr antreten.

Zur allgemeinen Übersicht ist die Feuerwehr Bönnigheim bei Übungen in zwei Löschzüge aufgeteilt. Dem Löschzug stehen jeweils ein Zugführer und sein Stellvetreter sowie der Kommandant und dessen Stellvertreter vor.

Derzeit stehen der Feuerwehr

9 Zugführer

12 Gruppenführer

41 Atemschutzgeräteträger

28 Maschinisten

52 Truppführer

Alle Feuerwehrleute sind ausgebildete Truppmänner und Sprechfunker.

Ausbildungen:

Truppmann Teil I:

Zu Beginn der Feuerwehrkarriere hat jedes Mitglied die Grundausbildung zu absolvieren. Die Rund 80 stündige Grundausbildung besteht aus zwei grundlegenden Modulen. Die Feuerwehrausbildung wird am Standort Besigheim von Kreisausbildern ausgebildet. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird meist am Standort Freudental absolviert. Die Ausbildungsinhalte der Feuerwehrausbildung richten sich nach dem Lernzielkatalog der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal und sind:

  • Rechtsgrundlage
  • Brennen und Löschen
  • Taktische Einheiten der Feuerwehr
  • Löschübung
  • Technische Hilfeleistung
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Gefahrstoffe
  • Knoten und Stiche
  • Leitern

Vorraussetzung für die Grundausbildung ist das 17 Lebensjahr und die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Nach bestehen dieser Ausbildung und Vollendung des 17 Lebensjahres nimmt der Kamerad am Einsatzdienst teil.

Sprechfunker:

Die Ausbildung zum Sprechfunker wird am Standort Besigheim in die Grundausbildung integriert. Sie beinhaltet die Ausbildung am analogen Sprechfunkverkehr, theoretisch als auch praktisch.

Vorraussetzung für den Sprechfunker ist die Grundausbildung Truppmann Teil I.

Atemschutzgeräteträger:

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger dauert 35 Stunden. Hier wird neben theoretischem wissen zu Brandarten und Brandreaktionen vorallem das tragen und arbeiten unter umluftunabhängiger Pressluftatmung gelehrt.

Vorraussetzung für diesen Lehrgang sind: Grundausbildung Truppmann Teil I, Sprechfunker, G26, mindestalter von 18 Jahren.

Truppmann Teil II:

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung Truppmann Teil I erfolgt dann, über einen Zeitraum von zwei Jahren die Truppmann Teil II Ausbildung am eigenen Standort. In dieser Zeit sollte auch der Atemschutzgeräteträgerlehrgang besucht werden.

Die Truppmann Teil II Ausbildung ist eine, auf die örtlichen Bedürfnisse angepasste, vertiefende Ausbildung. In dieser Zeit können viele Erfahrungen gesammelt werden.

 

Truppführer:

Nach mindestens zwei Jahren Grundausbildung ( Truppmann I und II) kann auf Landkreisebene der Truppführerlehrgang besucht werden.

Der Ausbildungsinhalt orientiert sich in der mindestens 35 Stunden umfassenden Ausbildung an der Grundausbildung. Allerdings wird hier der Schwerpunkt auf das taktische Verhalten im Einsatz gesetzt, da der Truppführer, im Einsatz einen Trupp mit zwei Feuerwehrangehörigen, eigenständig führen muss.

Vorraussetzung für den Truppführerlehrgang: mindestens zwei Jahre Grundausbildung TM I und II, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträgerlehrgang.

Maschinist:

Der Maschinistenlehrgang befähigt die Feuerwehrangehörigen das Feuerwehrfahrzeug im Einsatz zu fahren und zu bedienen. Hierzu werden theoretische Inhalte, wie das Verhalten  bei einer Einsatzfahrt, sowie praktische Inhalte, vorallem in der Feuerlöschkrieselpumpenbedienung, vermittelt.

Vorraussetzungen: Grundausbildung TM I, Führerschein Klasse C